Compliance · StBerG · §203 · Art. 50 EU-KI-VO
KI-Telefonassistent für Steuerberater: Organisationshilfe außerhalb des Vorbehalts
Die eigentliche Hürde vor der Demo ist selten die Technik – sondern Berufsrecht und Datenschutz. SteuerClara ist als Organisationshilfe außerhalb des Vorbehalts ausgelegt: Anrufe annehmen und organisieren, ohne Steuerberatung zu leisten; Verschwiegenheit über AVV und §203 absichern; KI-Einsatz kenntlich machen (Art. 50); fachlich relevante Schritte beim Menschen belassen. Die Verantwortung bleibt bei der Kanzlei – nicht bei der KI.
Hinweis: SteuerClara ist der KI-Telefonassistent für Steuerkanzleien – nicht zu verwechseln mit anderen „Clara“-Produkten (z. B. E-Mail-/DATEV-Assistenten).
Organisationshilfe außerhalb des Vorbehalts
Als mechanisch-organisatorisches Kanzlei-Arbeitsmittel ist eine Phone-KI typischerweise ausgelegt auf:
Anrufannahme und Anliegenaufnahme
Eingehende Anrufe entgegennehmen, Anliegen strukturiert erfassen und dem Team zur Verfügung stellen – ohne steuerliche Bewertung.
Qualifizierung, Terminierung und Routing
Anrufer vorqualifizieren, Termine vorschlagen bzw. buchen und an die richtige Sachbearbeitung weiterleiten – inklusive Warm Transfer, wenn das Team übernimmt.
Unterlagen anfordern und organisatorische Infos
Allgemeine organisatorische Hinweise und das Anfordern von Unterlagen – ohne individuelle steuerliche oder rechtliche Auskunft.
Vorbehalten und nicht geschuldet
Vorbehaltene Tätigkeiten nach dem StBerG bleiben beim befugten Steuerberater. Die KI ersetzt weder die eigenverantwortliche Prüfung noch die Berufsausübung:
Keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung und keine Bewertung von Steuererklärungen, Einsprüchen oder Gestaltungen.
Keine bindenden Frist- oder Einreichungszusagen und keine Fristenverantwortung der KI.
Keine autonome Mandatsannahme und kein Titel-/Täuschungseindruck, die Anrufer für einen menschlichen Berater halten würden.
Keine Ersetzung der eigenverantwortlichen Prüfung durch den Steuerberater bzw. das Kanzleiteam (Human-in-the-Loop).
§203 StGB, §57 und §62a StBerG: Verschwiegenheit beim Dienstleister
Steuerberater unterliegen der Verschwiegenheit (§57 StBerG); die Weitergabe an Dienstleister ist über §62a StBerG geregelt. Parallel schützt §203 StGB Geheimnisse. Für eine Phone-KI reicht eine reine DSGVO-AVV oft nicht: nötig sind typischerweise Textform-Vertrag mit Verschwiegenheitsverpflichtung (inkl. Belehrung zu §§203/204 StGB), Need-to-know und klare Regeln zu Unterauftragsverarbeitern.
SteuerClara adressiert das über den öffentlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV nach Art. 28 DSGVO, Stand Juli 2026 v1.3) inklusive Geheimhaltungsverpflichtung auch für Unterauftragsverarbeiter. Mandanten- und Gesprächsdaten werden in Rechenzentren in der EU/EWR verarbeitet (Hosting u. a. über Hetzner). Authentifizierungs-/Zugangsdaten können ggf. in den USA verarbeitet werden – nicht die Mandanten- oder Gesprächsinhalte (siehe AVV).
Art. 50 EU-KI-VO: KI am Telefon kenntlich machen
Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 der EU-KI-Verordnung für direkte Interaktion mit KI – auch am Telefon: Anrufer müssen klar und hörbar erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen, spätestens bei der ersten Interaktion. Art. 50 verlangt weder Einwilligung noch zwingend eine menschliche Übergabe; eine Übergabe bleibt dennoch empfohlen.
Bei SteuerClara ist eine Art.-50-Ansage möglich (systemseitig konfigurierbar). Die Pflicht zur korrekten Offenlegung und die Kontrolle bleiben bei der Kanzlei. Beispielskript: „Guten Tag, Sie sprechen mit der digitalen Assistentin der Kanzlei. Ich bin eine KI und helfe bei Anliegenaufnahme und Terminvereinbarung – keine steuerliche Beratung.“
Human-in-the-Loop: Kontrolle bleibt in der Kanzlei
Alles, was beruflich relevant ist – Fristen, Behördenkommunikation, Mandatsentscheidungen – muss vom Kanzleiteam geprüft werden, bevor gehandelt wird. Die KI ist Werkzeug, kein Ersatz für den Berufsträger (so auch die Linie der BStBK). Warm Transfer und die Entscheidung über Annahme/Weiterbearbeitung bleiben beim Team.
Datenpraxis in Kurzform
Keine Standard-Anrufaufzeichnung
Standard: Audio nur als Stream; Speicherung strukturierter Notizen statt Default-Recording. Aufzeichnung ist gesondert (§201 StGB / Einwilligung) zu prüfen.
Kein Modelltraining ohne Weisung
Kein Training produktiver Modelle mit Kundendaten ohne dokumentierte Weisung (AVV). Öffentliche Consumer-KI ohne Geheimhaltungsvertrag ist berufsrechtlich riskant.
AVV, EU/EWR, Auth
AVV nach Art. 28 DSGVO öffentlich unter /avv; Mandanten-/Gesprächsdaten in EU/EWR; Auth-/Zugangsdaten ggf. USA; Subprozessoren und TOMs im Vertragspaket.
Weiterführend: Datenschutz · AVV · Startseite.
Häufige Fragen
Kann eine Phone-KI Anrufe in der Steuerkanzlei organisieren?
Soweit sie als Organisationshilfe außerhalb des Vorbehalts ausgelegt ist: Annahme, Qualifizierung, Terminierung, Routing – ohne individuelle Steuerberatung und mit den vertraglichen sowie technischen Absicherungen (AVV, §62a/§203, Art. 50, Human-in-the-Loop). Verantwortung und Kontrolle bleiben bei der Kanzlei.
Was ist Steuerberatung i. S. d. StBerG – und was ist nur Organisation?
Steuerberatung umfasst vorbehaltene, individuelle steuerliche Tätigkeiten. Anrufannahme, Terminbuchung und Weiterleitung sind organisatorische Unterstützung und ersetzen nicht die Beratung durch den befugten Steuerberater.
Wie gilt §203 StGB / Verschwiegenheit bei Dienstleistern?
Geheimnisse bleiben geschützt; Dienstleister brauchen u. a. Textform-Verpflichtung mit Belehrung zu §§203/204 StGB und Need-to-know (§62a). SteuerClara regelt das über AVV inkl. Unterauftragsverarbeiter.
Was verlangt Art. 50 EU-KI-VO am Telefon?
Seit 2. 8. 2026: klare hörbare Offenlegung, dass der Anrufer mit einer KI spricht. Eine Ansage ist möglich; Pflicht und Kontrolle bleiben bei der Kanzlei.
Werden Gespräche aufgezeichnet oder zum Modelltraining genutzt?
Standard: keine Anrufaufzeichnung, Audio als Stream, strukturierte Notizen. Kein Training produktiver Modelle mit Kundendaten ohne dokumentierte Weisung. Recording ist gesondert einwilligungs-/rechtsrelevant.
Wo liegen die Daten – und gibt es eine AVV?
Mandanten-/Gesprächsdaten in EU/EWR-Rechenzentren (Hosting u. a. über Hetzner). Authentifizierungs-/Zugangsdaten können ggf. in den USA verarbeitet werden – nicht die Gesprächsinhalte. AVV nach Art. 28 DSGVO ist öffentlich unter /avv einsehbar. Datenschutzhinweise unter /datenschutz.
Braucht es Human-in-the-Loop?
Ja für fachlich relevante Outputs: Prüfung durch Kanzleimitarbeiter vor Fristen, Behörden- oder Mandatsentscheidungen. Die KI ersetzt nicht die eigenverantwortliche Prüfung.
Demo vereinbaren – Compliance-Fragen vorab klären
In der Demo zeigen wir, wie SteuerClara Anrufe organisiert, Art.-50-Ansage und Warm Transfer greifen – und Sie können den öffentlichen AVV parallel prüfen.
Keine Rechtsberatung
Diese Seite ist eine produkt- und compliancebezogene Darstellung von SteuerClara – keine Rechtsberatung. SteuerClara ist als Organisationshilfe außerhalb des Vorbehalts ausgelegt; die Verantwortung bleibt bei der Kanzlei. Maßgeblich sind Gesetzestext, Aufsichtspraxis und Ihre eigene Prüfung. Vertragliche Details: AVV unter /avv. Bei konkreten Fragen ziehen Sie bitte Ihren Anwalt bzw. Ihre Steuerberaterkammer hinzu. Stand der Darstellung: September 2026.
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